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Buchführung + Jahresabschluss 08/03 4b)
Verfahren GuV 1/2
Verfahren GuV 1/2
Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren
Beide Methoden starten zwar mit den Umsatzerlösen der jeweiligen Periode. Jedoch werden diesen Erlösen nach unterschiedlichen Kriterien Kostenarten zugeordnet bzw. der Ergebnisausweis angepasst. Das Gesamtkostenverfahren berücksichtigt alle Kosten, die in der betrachteten Rechnungsperiode bei der betrieblichen Leistungserstellung entstanden sind, und stellt ihnen alle erzielten Erlöse gegenüber. Da Kosten und Erlös bei der Herstellung wirtschaftlicher Güter nicht zwangsläufig in die gleiche Periode fallen (zum Beispiel werden Güter nicht unbedingt in der gleichen Periode verkauft, in der sie hergestellt wurden), müssen bei diesem Verfahren die Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten (Lagerbestände zu Herstellkosten) heraus gerechnet werden, um vergleichbare Größen für die Ermittlung des Betriebsergebnisses zu erhalten. Das gleiche gilt für die Eigenleistungen, also Leistungen, die nicht verkauft, sondern im eigenen Betrieb verbraucht werden. Das Umsatzkostenverfahren setzt auch auf den Umsatzerlösen einer Periode auf. Ihnen werden nur diejenigen Kosten gegenübergestellt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind (Umsatzkosten).
Beide Methoden starten zwar mit den Umsatzerlösen der jeweiligen Periode. Jedoch werden diesen Erlösen nach unterschiedlichen Kriterien Kostenarten zugeordnet bzw. der Ergebnisausweis angepasst. Das Gesamtkostenverfahren berücksichtigt alle Kosten, die in der betrachteten Rechnungsperiode bei der betrieblichen Leistungserstellung entstanden sind, und stellt ihnen alle erzielten Erlöse gegenüber. Da Kosten und Erlös bei der Herstellung wirtschaftlicher Güter nicht zwangsläufig in die gleiche Periode fallen (zum Beispiel werden Güter nicht unbedingt in der gleichen Periode verkauft, in der sie hergestellt wurden), müssen bei diesem Verfahren die Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten (Lagerbestände zu Herstellkosten) heraus gerechnet werden, um vergleichbare Größen für die Ermittlung des Betriebsergebnisses zu erhalten. Das gleiche gilt für die Eigenleistungen, also Leistungen, die nicht verkauft, sondern im eigenen Betrieb verbraucht werden. Das Umsatzkostenverfahren setzt auch auf den Umsatzerlösen einer Periode auf. Ihnen werden nur diejenigen Kosten gegenübergestellt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind (Umsatzkosten).