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Erledigung und FFK
VK
Erledigung vor Klageerhebung = ordentliche Gerichte
Erledigung nach Klageerhebung = FFK analog
(Früchte des Prozess sollen gewahrt werden)
AK
Erledigung vorher = FFK (+/-); FK (+/-)
Erledigung nachher = FFK direkt
Zulässigkeit der Ausgangsklage
Erledigung vor Klageerhebung = ordentliche Gerichte
Erledigung nach Klageerhebung = FFK analog
(Früchte des Prozess sollen gewahrt werden)
AK
Erledigung vorher = FFK (+/-); FK (+/-)
Erledigung nachher = FFK direkt
Zulässigkeit der Ausgangsklage
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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