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(P) Ausschluss der Gutgläubigkeit gem. §§ 826, 892 BGB
Wortlaut: § 892 nur positive Kenntnis, keine sittenwidrige Schädigung
Telos: Guter Glaube ausgeschlossen, wenn der Erwerber mit der Unrichtigkeit des Grundbuches rechnete und im Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Berechtigten in einer gegen die Guten Sitten verstoßenden Weise den Erwerb herbeigeführt hat (h.M.)
Telos: Guter Glaube ausgeschlossen, wenn der Erwerber mit der Unrichtigkeit des Grundbuches rechnete und im Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Berechtigten in einer gegen die Guten Sitten verstoßenden Weise den Erwerb herbeigeführt hat (h.M.)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010