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Ist die schuldrechtliche Sicherungsabrede im Rahmen der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld in das Grundbuch einzutragen?
Nein, die Sicherungsabrede ist nicht ins Grundbuch einzutragen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010