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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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nicht verfassungsrechtlicher Natur
- vorgeschalteter Rechtsschutz vor einer Verfassungsbeschwerde ist nicht verfassungsrechtlich iSd 40 VwGO

- Berührung von verfassungsrechtlichen Normen bedeutet nicht automatische Verfassungsrechtliche Streitigkeit

- Verfassungsrechtliche Streitigkeit liegt nur bei doppelter Verfassungsunmittelbarkeit vor
1. Der Kern der Streitigkeit liegt in der Verfassung oder in verfassungsrechtlichen Kompetenzen
2. Streitigkeit zwischen unmittelbar am Verfassungsleben Beteiligten

- Kommunalverfassungsstreit ist keine verfassungsrechtliche Streitigkeit iSd 40 VwGO
Tags: Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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