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selbständige <-> unselbständige Kollisionsnorm
selbständige Kollisionsnorm: bezeichnet die auf einen Sachverhalt anwendbare Rechtsordnung unmittelbar
z.B.: Art. 7 I EGBGB
BT des IPR
unselbständige Kollisionsnorm: bezeichnet nicht die anwendbare Rechtsordnung, sondern stellt eine Ergänzungsnorm zur selbständigen Kollisionsnorm dar, wenn diese nicht ausreicht, um das anwendbare Recht zu bestimmen
z.B.: Art. 5 I 1 EGBGB
AT des IPR
z.B.: Art. 7 I EGBGB
BT des IPR
unselbständige Kollisionsnorm: bezeichnet nicht die anwendbare Rechtsordnung, sondern stellt eine Ergänzungsnorm zur selbständigen Kollisionsnorm dar, wenn diese nicht ausreicht, um das anwendbare Recht zu bestimmen
z.B.: Art. 5 I 1 EGBGB
AT des IPR
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Internationales Privatrecht
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 23.02.2010