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Wie entstehen eine Briefhypothek und eine Buchhypothek?
Briefhypothek
es muss eine Forderung bestehen
Einigung zwischen Gläubiger und Grundstückseigentümer
Eintragung in Abteilung 3 des Grundbuches muss erfolgt sein
der Hypothekenbrief muss an den Gläubiger übergeben werden
Buchhypothek
wie oben, nur dass es keinen Hypothekenbrief gibt
Eine Hypothek ist akzessorisch, sie kann nur mit der Forderung zusammen bestehen. Ist die Forderung beglichen, verfällt die Hypothek. Sie muss dann vom Schuldner aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Der Schuldner ist in der Beweispflicht, dass die Schuld beglichen ist.
es muss eine Forderung bestehen
Einigung zwischen Gläubiger und Grundstückseigentümer
Eintragung in Abteilung 3 des Grundbuches muss erfolgt sein
der Hypothekenbrief muss an den Gläubiger übergeben werden
Buchhypothek
wie oben, nur dass es keinen Hypothekenbrief gibt
Eine Hypothek ist akzessorisch, sie kann nur mit der Forderung zusammen bestehen. Ist die Forderung beglichen, verfällt die Hypothek. Sie muss dann vom Schuldner aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Der Schuldner ist in der Beweispflicht, dass die Schuld beglichen ist.
Karteninfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: Bürgschaft und Pfandrecht
Veröffentlicht: 02.03.2010