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Wer ist berechtigt, in die GKV einzutreten?
Wer in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich versichert war
oder
wer unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert war
Personen, deren Familienversicherung erlischt (z.B. durch Arbeitsaufnahme über 400 €)
Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen und noch nie in der gesetzlichen oder privaten KV waren
Karteninfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Pflegeversicherung
Veröffentlicht: 02.03.2010