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Def.: Fremde Sache
(P) Teile von Leichen?
(P) Teile von Leichen?
Sache: § 90 BGB
fremd: zumindest im Miteigentum eines anderen
Leiche: Herrenlos, da zu Lebzeiten keine Sache.
Implantate in Leichen:
Supportivimplantate: fremd, da zu Lebzeiten Eigentum des Trägers
z.B. Schrittmacher
Substitutivimplantate: Herrenlos, da zu Lebzeiten keine Sache
z.B. Zahngold, Prothesen
fremd: zumindest im Miteigentum eines anderen
Leiche: Herrenlos, da zu Lebzeiten keine Sache.
Implantate in Leichen:
Supportivimplantate: fremd, da zu Lebzeiten Eigentum des Trägers
z.B. Schrittmacher
Substitutivimplantate: Herrenlos, da zu Lebzeiten keine Sache
z.B. Zahngold, Prothesen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010