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Welche Formen können vorgeschrieben werden?
Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift
z. B. Bürgschaften, Mietverträge, Abzahlungsgeschäfte
Öffentliche Beglaubigung
Die Echtheit der Unterschrift wird von einem Notar beglaubigt
z. B. Anmeldungen und Anträge zu öffentlichen Verzeichnissen (Handels-, Genossenschaftsregister, Grundbuch)
Öffentliche Beurkundung
Der Notar errichtet eine Urkunde und bestätig Inhalt und Unterschrift
z. B. Grundstückskaufverträge, Schenkungsversprechen
z. B. Bürgschaften, Mietverträge, Abzahlungsgeschäfte
Öffentliche Beglaubigung
Die Echtheit der Unterschrift wird von einem Notar beglaubigt
z. B. Anmeldungen und Anträge zu öffentlichen Verzeichnissen (Handels-, Genossenschaftsregister, Grundbuch)
Öffentliche Beurkundung
Der Notar errichtet eine Urkunde und bestätig Inhalt und Unterschrift
z. B. Grundstückskaufverträge, Schenkungsversprechen