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Namensleugnung <-> Namensanmaßung
Namensleugnung: Recht zum Gebrauch des Namens wird bestritten (§ 12 BGB)
Namensanmaßung: Gebrauch des gleichen Namens bei Zuordnungsverwirrungen
Namensanmaßung: Gebrauch des gleichen Namens bei Zuordnungsverwirrungen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010