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Definieren Sie die Begriffe Verursacherprinzip und Gemeinlastprinzip!
Verursacherprinzip bedeutet, dass derjenige, der Umweltschäden verursacht hat, auch für die Kosten der Beseitigung aufkommen muss.
Gemeinlastprinzip bedeutet, dass derjenige, der Umweltschäden verursacht hat, nicht für deren Beseitigung aufkommen muss, sondern die Allgemeinheit.
Gemeinlastprinzip bedeutet, dass derjenige, der Umweltschäden verursacht hat, nicht für deren Beseitigung aufkommen muss, sondern die Allgemeinheit.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Sozialversicherungsfachangestellte
Schule / Uni: BFW Oberhausen
Ort: Oberhausen/Rheinland
Veröffentlicht: 19.09.2011