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Was passiert mit unlauterer Werbung im/aus dem Ausland?
Das Auswirkungsprinzip besagt, dass nicht der Sitz und nicht die Nationalität der Beteiligten, sondern der Staat, auf dessem Territorium sich die Wirkung entfaltet das Sagen hat.
Der Geschädigte hat somit bei internationalen Verhältnissen die Möglichkeit nach heimatlichem Recht gegen den ausländischen Verletzer zu klagen.
Der Geschädigte hat somit bei internationalen Verhältnissen die Möglichkeit nach heimatlichem Recht gegen den ausländischen Verletzer zu klagen.
Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Meidenrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 26.01.2013