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3.8.1.2 Ausschließliches Nutzungsrecht
Urheber kann das Nutzungsrecht für eine best. Nutzungsart od mehrere Nutzungsarten ausschließlich an einen Dritten abgeben od ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.
Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrecht darf anderen, mit Zustimmung des Urhebers, einfache Nutzungsrechte gewähren.
Einfaches Nutzungsrecht schränkt Urheber nicht so stark ein.
Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrecht darf anderen, mit Zustimmung des Urhebers, einfache Nutzungsrechte gewähren.
Einfaches Nutzungsrecht schränkt Urheber nicht so stark ein.
Tags: ausschließliches, einfaches, Nutzungsrecht
Quelle: 3402 KE 2 Kap 3.8.1.2 Information Retrieval I
Quelle: 3402 KE 2 Kap 3.8.1.2 Information Retrieval I
Karteninfo:
Autor: sume88
Oberthema: Psychologie
Thema: Modul 1
Schule / Uni: Fernuni Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 15.08.2011