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Mitwirkung durch Beteiligung an der Bildungsplanung
1969 Änderung des GG Art. 91 b - Basis für Bund-Länder-Kommission (BLK): Aufgaben langfristiger Rahmenplan für Entwicklung des Bildungsgesamtwesens
- BLK heute: Zuarbeit für gesamtgesellschafltiche Bildungsplanung
- Neufassung des Art. 91 b GG in der Föderalismusreform vom 01.09.2006: (...) zusammenwirken von Bund und Ländern bei 1) Einrichtungen und Vorhaben der wiss. Forschung außerhalb von Hochschulen, 2) Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, 3) Forschungsbauten an Hochschulen
- Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung ist mit der Grundgesetzänderung entfallen
- Fazit: Der Zentralstaat war gegenüber den Ländern zu keiner Zeit einflussreich., nur in Krisenzeiten stimulierte er das Einholen fachkundiger Beratung
- BLK heute: Zuarbeit für gesamtgesellschafltiche Bildungsplanung
- Neufassung des Art. 91 b GG in der Föderalismusreform vom 01.09.2006: (...) zusammenwirken von Bund und Ländern bei 1) Einrichtungen und Vorhaben der wiss. Forschung außerhalb von Hochschulen, 2) Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, 3) Forschungsbauten an Hochschulen
- Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung ist mit der Grundgesetzänderung entfallen
- Fazit: Der Zentralstaat war gegenüber den Ländern zu keiner Zeit einflussreich., nur in Krisenzeiten stimulierte er das Einholen fachkundiger Beratung
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013