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Was versteht man unter Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch?
Defnition von Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III, §16) (aus Bamberg 2012, S188)
Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
Tags: Arbeitslos
Quelle: VO08 Folien
Quelle: VO08 Folien
Karteninfo:
Autor: coster
Oberthema: Psychologie
Schule / Uni: Universität Wien
Ort: Wien
Veröffentlicht: 24.04.2014