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Was versteht man unter Bestandskraft eines VA?
Ein VA ist bestandskräftig wenn er unanfechtbar geworden ist, wenn also Rechtsmittel nicht eingelegt wurden oder erfolglos geblieben sind. Wenn der VA Bestandskraft hat, hat er Bindungswirkung für alle (Beteiligte und Behörde).
Der VA ist dann formell und materiell rechtsverbindlich.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Gesetz
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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