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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Worin unterscheiden sich Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag?
Bei öffentlich-rechtlichem Vertrag wird ebenso wie bei VA eine Rechtsfolge gesetzt. Bei VA erfolgt Regelung einseitig durch Behörde, während bei öffentlich-rechtlichem Vertrag Bürger in Regelungsvorgang einbezogen wird, die Regelung erfolgt also zweiseitig.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: hemmer Repetitorium
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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