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Am 31.12. kommt Sauer das Gerücht zu Ohren, dass ein Konkurrent das Unternehmen wegen einer im abgelaufenen Jahr angeblich erfolgten Patentrechtsverletzung auf Schadensersatz in nicht bekannter Höhe verklagen will. Es ist nicht bekannt, um welches Patent es sich handelt. Da Herrn Sauer das alles zu wage ist, verzichtet er auf einen Ansatz in der Bilanz.
Nichtansatz von möglicher Schadensersatzklage
-> Richtig: Passivierungsgrundsatz nicht erfüllt, da nicht quantifizierbar, Verpflichtung nicht übermäßig wahrscheinlich
-> Ausweis unter der Bilanz als potentielles Risiko
-> Richtig: Passivierungsgrundsatz nicht erfüllt, da nicht quantifizierbar, Verpflichtung nicht übermäßig wahrscheinlich
-> Ausweis unter der Bilanz als potentielles Risiko