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An einem durch ein weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge, wenn nach dem Anhalten vor diesem Signal eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist, ohne Zustimmung vorbeifahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal auf Sicht fahren.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten ichtsignalen vor.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten ichtsignalen vor.
Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: Ausbildung Lokführer
Veröffentlicht: 02.10.2010