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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
3.3 Welche vergaberechtlichen Aspekte sind bei der Ausschreibung zu beachten?
3.3 Welche vergaberechtlichen Aspekte sind bei der Ausschreibung zu beachten?
Das Bauprojekt unterfällt dem Vergaberecht, sobald sich ein öffentlicher Auftraggeber wirtschaftlich betrachtet von einem dritten Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen beschafft. Zu dem wird aufgrund des hohen Projektvolumens bei PPP-Modellen der Schwellenwert nach §§1,2 Vergabeverordnung oft überschritten, was eine europaweite Ausschrebung zur Folge hat.
Dies betrifft folgende Auftraggeber:
- klassiche öffentl. AG (bund, Länder, Kommunen, Eigenbetriebe)
- sonstige Einrichtungen die vom Staat finanziert werden
- Private, die vom Staat subventioniert werden
- Baukonzessionäre
Beachte: Selbst wenn das geplante Projekt nicht dem Vergaberecht unterliegen würde, wäre die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens sinnvoll, da Wettbewerb i.A. zu Effizienzsteigerung führt.
Dies betrifft folgende Auftraggeber:
- klassiche öffentl. AG (bund, Länder, Kommunen, Eigenbetriebe)
- sonstige Einrichtungen die vom Staat finanziert werden
- Private, die vom Staat subventioniert werden
- Baukonzessionäre
Beachte: Selbst wenn das geplante Projekt nicht dem Vergaberecht unterliegen würde, wäre die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens sinnvoll, da Wettbewerb i.A. zu Effizienzsteigerung führt.
Karteninfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010