Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
19
(P) Strafbarkeit von Hintermann gem. Aussagedelikte, wenn dieser den Aussagenden zu Unrecht für bösgläubig hält?
Hintermann will §§ 153 ff, bei denen Vordermann bösgläubig sein muss. Vordermann aber § 160 StGB
h.M. § 154, 30 / 154 StGB
a.A. §§ 160 II, 22, 23
hier aber Problem beim Tatentschluss - das will der Täter doch garnicht!!!
h.M. § 154, 30 / 154 StGB
a.A. §§ 160 II, 22, 23
hier aber Problem beim Tatentschluss - das will der Täter doch garnicht!!!
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010