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Welche Antragsfrist ist für das Verfahren nach § 80 V VwGO einzuhalten?
Dieses Vrfahren hat mangels gesetzlicher Regelung keine Antragsfrist. Beachte aber: Da der Rechtsschutz im Eilverfahren nicht weiterreichen darf, als im Hauptsacheverfahren, entfällt regelmäßig das allgemeine Rechtsschutzbedrüfnis, wenn das Hauptsacheverfahren verfristet ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010