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(P) Einwilligung in § 164 StGB möglich?
Schutz von zwei Rechtsgütern:
a. Freiheit des Einzelnen vor ungerechtfertigter Verfolgung -> dispositiv
b. Strafrechtspflege -> nicht dispositiv
h.M. alternativer Schutz, Einwilligung wirkungslos
M.M. kumulativer Schutz, Einwilligung wirksam
a. Freiheit des Einzelnen vor ungerechtfertigter Verfolgung -> dispositiv
b. Strafrechtspflege -> nicht dispositiv
h.M. alternativer Schutz, Einwilligung wirkungslos
M.M. kumulativer Schutz, Einwilligung wirksam
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010