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Lehre vom Schutzzweck der Norm
Prüfung bei Kausalität
-> wird zusätzlich zur Adäquanztheorie angeführt, um Zurechnungsfragen zu entscheiden
Lehre von Schutzzweck der Norm: die vom Schädiger verletzte Norm muss gerade der Verhinderung des konkreten Verletzungserfolges dienen.
bei unmittelbaren Verletzung: immer (+)
bei mittelbaren Verletzung: wenn die Verletzung auf ein vom Täter geschaffenes unerlaubtes Risiko zurückgeht
≠ allgemeines Risiko, Schicksal
-> wird zusätzlich zur Adäquanztheorie angeführt, um Zurechnungsfragen zu entscheiden
Lehre von Schutzzweck der Norm: die vom Schädiger verletzte Norm muss gerade der Verhinderung des konkreten Verletzungserfolges dienen.
bei unmittelbaren Verletzung: immer (+)
bei mittelbaren Verletzung: wenn die Verletzung auf ein vom Täter geschaffenes unerlaubtes Risiko zurückgeht
≠ allgemeines Risiko, Schicksal
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010