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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
2.3. Was gehört zu der Leistungsbeschreibung?
2.3. Was gehört zu der Leistungsbeschreibung?
1. Spannung zwischen Konzeptoffenheit und Vergleichbarkeit der Angebote:
Grundsatz: Die Eckpunkte des Projekts solten vorgegeben und so konkret wie möglich sein, die komkrete Ausgestaltung sollte so offen wie möglich sein.
2. Zugang zu Projektmaterial:
Jeder Bieter muss dieselbe Möglichkeit besitzen, Zugang zu jeglichem Projektmaterial zu erhalten (z.B. Einrichtung eines Datenraums).
3. Vergütungsmechanismen:
Die Vergütungsmechanismen sind von großer Bedeutung für die Kalkulation des Bieters.
Sie bieten auch Anreize wie z.B. Qualitätsanpassungs-Bonus, Risikoanpassungs-Bonus, Innovations-Bonus, etc.
Außerdem sollten sie sachlich. objektiv, transparent und einfach zu handhaben sein.
Grundsatz: Die Eckpunkte des Projekts solten vorgegeben und so konkret wie möglich sein, die komkrete Ausgestaltung sollte so offen wie möglich sein.
2. Zugang zu Projektmaterial:
Jeder Bieter muss dieselbe Möglichkeit besitzen, Zugang zu jeglichem Projektmaterial zu erhalten (z.B. Einrichtung eines Datenraums).
3. Vergütungsmechanismen:
Die Vergütungsmechanismen sind von großer Bedeutung für die Kalkulation des Bieters.
Sie bieten auch Anreize wie z.B. Qualitätsanpassungs-Bonus, Risikoanpassungs-Bonus, Innovations-Bonus, etc.
Außerdem sollten sie sachlich. objektiv, transparent und einfach zu handhaben sein.
Karteninfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010