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Der Antragsteller muss geltend machen, durch Maßnahmen oder Unterlassungen des Antragsgegners in seiner verfassungsrechtlichen Rechtsstellung verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein.
Ja, dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Allerdings kann ein Gesetz im Organstreitverfahren nicht für nichtig erklärt werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010