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Könnte der Bund auf den in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Gebieten die (abweichenden) landesrechtlichen Regelungen verdrängen?
Ja, denn die (konkurrierende) Bundeszuständigkeit bleibt auf diesen Gebieten erhalten und der Vorrang der legis posterior (Art. 72 Abs. 3 Satz 3 GG) gilt auch zugunsten des Bundes.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010