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Bestehen hinsichtlich des Rechtsschutzes gegen Nebenbestimmungen Besonderheiten im Falle der aufschiebenden Bedingung. Falls ja, welche?
Ja, da der unter einer aufschiebenden Bedingung erlassene Verwaltungsakt seine innere Wirksamkeit erst mit Bedingungseintritt erlangt, würde ein Wegfall der Bedingung nicht zu der vom Kläger erstrebten Folge eines wirksamen, unbedingten Verwaltungsaktes führen. Es bleibt hier somit dabei, dass nur eine Verpflichtungsklage auf Erlass eines unbedingten Verwaltungsaktes dem Rechtsschutzziel des Klägers gerecht wird. Die Gegenansicht, nach der der bereits bekanntgegebene Verwaltungsakt mit Wegfall der Bedingung sozusagen inhaltlich "angeschaltet" werden soll, hat bisher keine überzeugende dogmatische Konstruktion angeboten, die diese Rechtsfolge zu rechtfertigen vermag.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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