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Was ist im Verwaltungsrecht unter einer Koppelungsvorschrift zu verstehen?
Als Koppelungsvorschriften werden Ermessensvorschriften bezeichnet, bei deren Tatbestandsauslegung ähnliche Erwägungen angestellt werden müßten, wie bei der Ermessensausübung. Die Rechtsprechung neigt dazu, derartige Vorschriften als einheitliche Ermessensvorschriften zu qualifizieren.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010