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Ersatzfähigkeit von eigener Arbeitsleistung des Geschädigten i.R.v. §§ 249 ff BGB?
Wenn
1. zur Schadenbeseitigung
2. Marktwert
3. am Markt übliche Qualität
Ansonsten § 91 ZPO vorrangig.
1. zur Schadenbeseitigung
2. Marktwert
3. am Markt übliche Qualität
Ansonsten § 91 ZPO vorrangig.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010