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Alle Oberthemen / Jura / Baurecht / Nds. Baurecht
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Baurecht: Rechtsschutz

Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Drittklage eines Nachbarn abzustellen?

Kann eine Gemeinde Rechtsschutz gegen ein anderes Bauvorhaben haben?

Wie kann gegen Bebauungspläne vorgegangen werden?
Bei Anfechtungsklage: Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.Bei Änderung zulasten des Bauherrn - Klage des Nachbarn unbegründet. Bei Änderung zugunsten des Bauherrn - Abstellen auf neue Rechtslage (prozessökonomisch). Klage des Nachbarn unbegründet. Beachte: Rücknahme der Gehnehmigung während des Widerspruchverfahrens - Ermmessen auf Null reduziert, wenn Drittwiderspruch zulässig und begründet.

a) Wenn Einvernehmen (§ 36 II 3 BauGB) = Widerspruch oder Anfechtungsklage
b) Bei Rechtsverletzung, Art 28 II GG = Drittanfechtungklage.
c) Bei Eingirffen des Gesetzgebers = Kommunale Verfassungsbeschwerde, Art 93 I Nr 4b GG iVm §§ 91 ff BVerGG

B - Pläne: § 47 I Nr 1 VwGO, § 246 II oder § 10 BauGB.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Rechtsschutz
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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