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Wann sind allgemeine Leistung- und allgemeine Feststellungsklage statthafte Klagearten?
Wenn Kläger nicht gegen VA, Satzung oder Verordnung, sondern gegen sonstiges hoheitliches Verwaltungshandeln wie z.B. Realakte oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgehen will.
§ 42, 43 VwGO
§ 42, 43 VwGO
Tags: Klagearten
Quelle: Gesetz
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