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Was ist in den Anlagen zum BtMG zu finden?
Anlage I
nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Diese dürfen weder verarbeitet noch verschrieben werden
Anlage II
verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Diese dürfen nur zur Herstellung ausgenommener Zubereitungen dienen, jedoch nicht so verschrieben werden
Anlage III
alle verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Methadon, Codein)
nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Diese dürfen weder verarbeitet noch verschrieben werden
Anlage II
verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Diese dürfen nur zur Herstellung ausgenommener Zubereitungen dienen, jedoch nicht so verschrieben werden
Anlage III
alle verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel (Methadon, Codein)
Karteninfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Medizinproduktgesetz
Veröffentlicht: 02.03.2010