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tarifliche Friedenspflicht
Während der Laufzeit eines Tarifvertrages dürfen die Tarifvertragsparteien keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streik bzw. Aussperrung) zur Durchsetzung neuer Forderungen durchführen.
Andernfalls sind sie zu Schadenersatz verpflichtet.
Andernfalls sind sie zu Schadenersatz verpflichtet.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010