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Tatobjekt von § 261 I StGB?
Tatobjekt ist nicht nur Geld, sondern jeder für die Tat geeignete Gegenstand, soweit er einen Vermögenswert darstellt (dazu kann auch Falschgeld zählen).
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010