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Bringen Sie einige Beispiele für das Vorliegen privatrechtlicher bzw. öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen.
Privatrechtliche Verträge liegen z.B. im Rahmen des BGB vor (Kaufvertrag, Mietvertrag).
Auch das Gesellschaftsrecht ist privatrechtlich angelegt (z.B. Gesellschaftervertrag).
Öffentlich-rechtliche Beispiele: Der Widerspruch gegen einen Steuerbescheid oder die Genehmigung eines Bauantrages.
Auch das Gesellschaftsrecht ist privatrechtlich angelegt (z.B. Gesellschaftervertrag).
Öffentlich-rechtliche Beispiele: Der Widerspruch gegen einen Steuerbescheid oder die Genehmigung eines Bauantrages.
Tags: Fragen Skript S.6 (Kap. 1)
Quelle:
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