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Was ist zu beachten, wenn im Baugleis bzw. im gesperrten Bahnhofsgleis rangiert werden soll?
1. Die Spitze der Rangierfahrt muss mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein.
2. Sie müssen die Rangierfahrt luftgebremst durchführen.
3. Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der
Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze dürfen Sie verzichten, wenn
- nur ein Fahrzeug geschoben wird,
- Sie als Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten können und
- eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt.
4. Wenn Sie sich als Triebfahrzeugführer an der Spitze der Rangierfahrt, aber nicht im Führerraum befinden, müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
Wenn ein Rangierbegleiter die Spitze der Rangierfahrt besetzt, muss
dieser in Funkkontakt mit Ihnen als Triebfahrzeugführer stehen, einen Luftbremskopf verwenden und mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
5. Sie dürfen mit höchstens 20 km/h fahren.
6. Als Mitarbeiter an der Spitze der Rangierfahrt müssen Sie Personen an und im
Gleis mit Signal Zp 1 warnen.
7. Sie müssen vor im Gleis befindliche Personen anhalten, wenn diese das Gleis nicht verlassen.
In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.
2. Sie müssen die Rangierfahrt luftgebremst durchführen.
3. Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der
Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze dürfen Sie verzichten, wenn
- nur ein Fahrzeug geschoben wird,
- Sie als Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten können und
- eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt.
4. Wenn Sie sich als Triebfahrzeugführer an der Spitze der Rangierfahrt, aber nicht im Führerraum befinden, müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
Wenn ein Rangierbegleiter die Spitze der Rangierfahrt besetzt, muss
dieser in Funkkontakt mit Ihnen als Triebfahrzeugführer stehen, einen Luftbremskopf verwenden und mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
5. Sie dürfen mit höchstens 20 km/h fahren.
6. Als Mitarbeiter an der Spitze der Rangierfahrt müssen Sie Personen an und im
Gleis mit Signal Zp 1 warnen.
7. Sie müssen vor im Gleis befindliche Personen anhalten, wenn diese das Gleis nicht verlassen.
In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein.