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Voraussetzungen: Eigentumsanspruch gem. § 985 BGB
Herausgabeanspruch / Vindikationsanspruch gem. § 985 BGB:
1. Eigentum des Anspruchstellers an der Sache
bei Miteigentum nur Herausgabe an alle Miteigentümer
2. Besitz (unmittebarer oder mittelbarer) des Anspruchsgegners an der Sache
nicht Besitzdiener (§ 855 BGB). h.M.: auch Übertragung des unmittelbaren Besitzes auf den mittelbaren Besitzer
3. kein Recht zum Besitz gem. § 986 BGB.
eigenes BesitzR + abgeleitetes BesitzR
(P): AnwR, § 241a BGB, §§ 273, 1000 BGB
RF bei Vorliegen: Vindikationslage
1. Eigentum des Anspruchstellers an der Sache
bei Miteigentum nur Herausgabe an alle Miteigentümer
2. Besitz (unmittebarer oder mittelbarer) des Anspruchsgegners an der Sache
nicht Besitzdiener (§ 855 BGB). h.M.: auch Übertragung des unmittelbaren Besitzes auf den mittelbaren Besitzer
3. kein Recht zum Besitz gem. § 986 BGB.
eigenes BesitzR + abgeleitetes BesitzR
(P): AnwR, § 241a BGB, §§ 273, 1000 BGB
RF bei Vorliegen: Vindikationslage
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010