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Was bedeuten die Begriffe „Kulturhoheit“ und „Kulturautonomie“ der Länder?
Unter Kulturhoheit/Kulturautonomie der Länder versteht man die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt, sowie die Verwaltungskompetenz in allen kulturpolitischen Fragen insbesondere Schule und Hochschule.
Beide Begriffe sind synonym verwendbar.
Artikel 30 GG und Artikel 70 GG legen die Kulturhoheit/Kulturautonomie der Länder fest.
Beide Begriffe sind synonym verwendbar.
Artikel 30 GG und Artikel 70 GG legen die Kulturhoheit/Kulturautonomie der Länder fest.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010