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Beschreiben Sie den Wechseldiskontkredit, Akzeptkredit und das Akkreditiv!
DISKONTKREDIT:
Eine Kreditgewährung eines Kreditinstitutes durch Ankauf noch nicht fälliger Wechsel unter Abzug der Zinsen.
Das Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel an und gewährt damit dem Verkäufer der Wechsel einen Kredit (vom Ankaufstag bis zum Verfallstag).
Der Verkäufer erhält den Barwert des Wechsels gutgeschrieben.
Die Differenz zwischen dem Barwert und dem Nennbetrag ist der Zins für den Wechseldiskont. Der Einreicher ist nicht Hauptschuldner der diskontierten Wechsel.
VORTEILE:
- Wechselforderungen werden bei Fälligkeit in sofort verfügbare Guthaben umgewandelt.
- der Kreditnehmer kann den Diskontkredit nach seinen Wünschen verwenden
- es brauchen keine Sicherheiten gestellt zu werden
- die Kosten sind niedriger als beim Kontokorrentkredit
AKZEPTKREDIT:
Ein Betriebskredit, den ein Kreditinstitut gewährt,indem es innerhalb einer festgesetzten Kredithöhe von Kreditnehmer ausgestellte auf sich gezogene Wechsel akzeptiert. Damit verpflichtet es sich, dem Wechselinhaber den Wechselbetrag bei Fälligkeit auszuzahlen. Wird der Wechsel während seiner
Laufzeit nicht diskontiert, stellt das Kreditinstitut nur die eigene Kreditwürdigkeit zu Verfügung.
VORTEILE:
- es brauchen keine Sicherheiten gestellt zu werden
- die Kosten sind niedriger als beim Kontokorrentkredit
AKKREDITIV:
Eine Vereinbarung, der zufolge eine gemäß den Weisungen eines Kunden handelnde Bank gegen Übergabe bestimmter Dokumente, Zahlungen an einen Dritten leistet oder eine andere Bank zur Ausführung solcher Zahlungen ermächtigt.
Es wirken im Allgemeinen 4 Beteiligte mit:
- der Importeur als Akkreditiv-Ersteller (Auftraggeber)
- dessen Hausbank als Akkreditiv-Bank (eröffnende Bank)
- die Bank des Exporteurs als bestätigende Bank (auszahlende Bank)
- der Exporteur als Akkreditiv-Begünstigter (Zahlungsempfänger)
Exporteur-Vorteil:
Hat die Sicherheit, dass er mit der Übergabe der verlangten Dokumente Zahlung erhält.
Importeur-Vorteil:
Hat die Sicherheit, dass die Ware tatsächlich an ihn abgegangen ist. (Exporteur erhält nur dann sein Geld)
Nachteil:
Muss aufgrund der Dokumentenvorlage Zahlung leisten, bevor er die Ware in Empfang genommen hat.
Die mit der Abwicklung des Akkreditivs befassten Banken kontrollieren nicht die Waren, sondern nur
die Dokumente!
Eine Kreditgewährung eines Kreditinstitutes durch Ankauf noch nicht fälliger Wechsel unter Abzug der Zinsen.
Das Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel an und gewährt damit dem Verkäufer der Wechsel einen Kredit (vom Ankaufstag bis zum Verfallstag).
Der Verkäufer erhält den Barwert des Wechsels gutgeschrieben.
Die Differenz zwischen dem Barwert und dem Nennbetrag ist der Zins für den Wechseldiskont. Der Einreicher ist nicht Hauptschuldner der diskontierten Wechsel.
VORTEILE:
- Wechselforderungen werden bei Fälligkeit in sofort verfügbare Guthaben umgewandelt.
- der Kreditnehmer kann den Diskontkredit nach seinen Wünschen verwenden
- es brauchen keine Sicherheiten gestellt zu werden
- die Kosten sind niedriger als beim Kontokorrentkredit
AKZEPTKREDIT:
Ein Betriebskredit, den ein Kreditinstitut gewährt,indem es innerhalb einer festgesetzten Kredithöhe von Kreditnehmer ausgestellte auf sich gezogene Wechsel akzeptiert. Damit verpflichtet es sich, dem Wechselinhaber den Wechselbetrag bei Fälligkeit auszuzahlen. Wird der Wechsel während seiner
Laufzeit nicht diskontiert, stellt das Kreditinstitut nur die eigene Kreditwürdigkeit zu Verfügung.
VORTEILE:
- es brauchen keine Sicherheiten gestellt zu werden
- die Kosten sind niedriger als beim Kontokorrentkredit
AKKREDITIV:
Eine Vereinbarung, der zufolge eine gemäß den Weisungen eines Kunden handelnde Bank gegen Übergabe bestimmter Dokumente, Zahlungen an einen Dritten leistet oder eine andere Bank zur Ausführung solcher Zahlungen ermächtigt.
Es wirken im Allgemeinen 4 Beteiligte mit:
- der Importeur als Akkreditiv-Ersteller (Auftraggeber)
- dessen Hausbank als Akkreditiv-Bank (eröffnende Bank)
- die Bank des Exporteurs als bestätigende Bank (auszahlende Bank)
- der Exporteur als Akkreditiv-Begünstigter (Zahlungsempfänger)
Exporteur-Vorteil:
Hat die Sicherheit, dass er mit der Übergabe der verlangten Dokumente Zahlung erhält.
Importeur-Vorteil:
Hat die Sicherheit, dass die Ware tatsächlich an ihn abgegangen ist. (Exporteur erhält nur dann sein Geld)
Nachteil:
Muss aufgrund der Dokumentenvorlage Zahlung leisten, bevor er die Ware in Empfang genommen hat.
Die mit der Abwicklung des Akkreditivs befassten Banken kontrollieren nicht die Waren, sondern nur
die Dokumente!
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Karteninfo:
Autor: Marilyn Hofer
Oberthema: BWL
Thema: Fragenkatalog
Schule / Uni: TU Graz
Veröffentlicht: 15.11.2014