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Wie sind die Begriffe Anstifter und Gehilfe in § 830 II BGB zu verstehen?
Die Begriffe sind ebenso auszulegen wie im Strafrecht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010