Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
737
Welche Wirkungen hat ein Schuldbeitritt?
Der Gläubiger erhält einen weiteren Schuldner, auf den er zusätzlich zurückgreifen kann. Altschuldner und Beitretender haften als Gesamtschuldner nach § 421 BGB. Dem Gläubiger erschließt sich also eine zusätzliche Haftungsmasse.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010