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Hinterlistiger Überfall $ 224 Abs. 1. Nr. 3 StGB
...der plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen.
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig brechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
(Nicht nur Ausnutzen Überraschungsmoment. Vorkehrungen, die den Angriff verschleiern)
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig brechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren.
(Nicht nur Ausnutzen Überraschungsmoment. Vorkehrungen, die den Angriff verschleiern)