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In vielen Territorien und Herrschaften des Reiches ist die Leibeigenschaft im spät MA schon weitgehend verblasst
Leibeigenschaft zur Kompensation von Einkommensverlusten
Leibeigenschaft zur Kompensation von Einkommensverlusten
- in dt Südwesten blieb sie eine starke Belastung
- die Leibeigenschaft die um 1525 in ähnl. Ausprägung in allen
oberschwäb. Herrschaften vorhanden ist, ist Folge eines
Intensivierungsprozesses, der in den seltensten Fällen älter als 100
Jahre ist
- 1.Hälfte15.Jhr unternehmen Herren Anstrengungen, ‚ihre’ Bauern
durch Verschärfung persönl. Abhängigkeiten stärker an s zu
binden Verbot seinen Schutz-/ Schirmherren selber zu wählen; Unterbindung d Freizügigkeit; Bestrafung d Untertanen; Verbot
ungenossamer Ehen
- Folgen spätmittelalterlicher Agrarkrise
- erzwungene Immobilität brachte Bauern um die Chance des
wirtschaftl. Aufstiegs
- die mit der Leibeigenschaft entwickelte Landeshoheit (durch Verzahnung von Obrigkeit und Leibeigenschaft) weit verbreitete Erscheinung in Oberschwaben
- verschärfte Form der Abhängigkeit = ein Instrument, dass die
Herren in stärkeren Maße als bisher am Gewinn aus der
Landwirtschaft beteiligen eine Art Ausgleich für die Einbußen aufgrund der Agrarkrise (ökonomische Nutzung der Leiherrschaft)
- die Leibeigenschaft die um 1525 in ähnl. Ausprägung in allen
oberschwäb. Herrschaften vorhanden ist, ist Folge eines
Intensivierungsprozesses, der in den seltensten Fällen älter als 100
Jahre ist
- 1.Hälfte15.Jhr unternehmen Herren Anstrengungen, ‚ihre’ Bauern
durch Verschärfung persönl. Abhängigkeiten stärker an s zu
binden Verbot seinen Schutz-/ Schirmherren selber zu wählen; Unterbindung d Freizügigkeit; Bestrafung d Untertanen; Verbot
ungenossamer Ehen
- Folgen spätmittelalterlicher Agrarkrise
- erzwungene Immobilität brachte Bauern um die Chance des
wirtschaftl. Aufstiegs
- die mit der Leibeigenschaft entwickelte Landeshoheit (durch Verzahnung von Obrigkeit und Leibeigenschaft) weit verbreitete Erscheinung in Oberschwaben
- verschärfte Form der Abhängigkeit = ein Instrument, dass die
Herren in stärkeren Maße als bisher am Gewinn aus der
Landwirtschaft beteiligen eine Art Ausgleich für die Einbußen aufgrund der Agrarkrise (ökonomische Nutzung der Leiherrschaft)