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Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen
- unproblematisch ist die mittelbare Täterschaft, wenn sowohl der Unterlassende als auch derjenige, der ihn zu einem Unterlassen veranlasst, Beschützergaranten sind
- nach der Rspr. ist auch dann eine mittelbare Täterschaft möglich, wenn ein Überwachergarant es unterlässt, seine zu beaufsichtigende "Gefahrenquelle" von der Begehung einer Straftat abzuhalten. In der Literatur wird die mittelbare Täterschaft für überflüssig angesehen, da der Garant aufgrund seiner Rechtspflicht zum Handeln unmittelbarer Täter sein
Tags: Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010