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Worauf bezieht sich der Grundsatz der "Geheimheit" der Wahl?
Auf den Wahlvorgang. Demgegenüber ist niemand gehindert, vor oder nach der Wahl bekannt zu geben, welche Partei er gewählt hat. Allerdings können derartige Auskünfte selbstverständlich nicht erzwungen werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010