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Alle Oberthemen / Recht / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Was unterscheidet den Arbeitnehmer vom Selbständigen?
Selbständige sind nicht weisungsgebunden.
Arbeitnehmer sind fremdbestimmt und weisungsgebunden.
Arbeitnehmer ist örtlich und zeitlich fest eingegliedert im Betrieb.
Der Arbeitnehmer verleiht seine Arbeitskraft.

§84 HGB
(1) Satz 2: Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Tags:
Quelle: §84, Abs. 1, S2, HGB
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016

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