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Unmittelbarer Besitz + Funktion des Besitzes
vom Verkehr anerkannte tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache.
Beachte: kein dingliches Recht!
Erlangung gem. § 854 I BGB
1. Tatschächliche Sachherrschaft
Herrschaftsbereich: räumliche Beziehung, die X in die Lage versetzte, tatsächlich auf die Sache einzuwirken
von gewisser Dauer + Intensität
3. nach außen erkennbarer Besitzwille
muss sich nicht auf eine bestimmte Sache beziehen.
Funktionen:
1. Publizitätsfunktion: Übergabe bei Übereigung
2. Schutzfunktion: Organisationswert zum Rechtsfrieden
3. Erhaltungsfunktion: Rechtsstellung des Besitzers
Beachte: kein dingliches Recht!
Erlangung gem. § 854 I BGB
1. Tatschächliche Sachherrschaft
Herrschaftsbereich: räumliche Beziehung, die X in die Lage versetzte, tatsächlich auf die Sache einzuwirken
von gewisser Dauer + Intensität
3. nach außen erkennbarer Besitzwille
muss sich nicht auf eine bestimmte Sache beziehen.
Funktionen:
1. Publizitätsfunktion: Übergabe bei Übereigung
2. Schutzfunktion: Organisationswert zum Rechtsfrieden
3. Erhaltungsfunktion: Rechtsstellung des Besitzers
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010