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Tatbestandsirrtum (tatsächlich)
...i.S des $ 16 StGB ist immer dann gegeben, wenn der Täter einen Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (Tatbestandsmerkmal) nicht kennt.
--> Der Täter irrt also nicht rechtlich, sondern tatsächlich!
! tatsächlich ! $ 16
! rechtlich ! $ 17 (subsumpt.)
--> Der Täter irrt also nicht rechtlich, sondern tatsächlich!
! tatsächlich ! $ 16
! rechtlich ! $ 17 (subsumpt.)